und Betroffene sich beklagen, dass man den Beziehern die freie Entscheidung abspricht, was sie mit ihren Bezügen anstellen, zeigen sich die Lotto-Gesellschaften vor allem ratlos. Denn sie wissen schon jetzt nicht, wie sie mit der einstweiligen Verfügung des Gerichts überhaupt umgehen sollen. Denn Kontrollen halten die Vertreter der Unternehmen für kaum durchführbar.
Zudem kritisieren viele Sozialexperten das Urteil als extrem diskriminierend gegenüber den Empfängern von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld. Zunächst gilt das Urteil für die nordrhein-westfälische Westdeutsche Lotterie GmbH, die neben Lotto auch Lose anbietet.
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LOTTOspielVERBOT für Hartz IV
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Das Urteil des Landgerichts Köln bezüglich des Lotto-Verbotes für Empfänger von Hartz IV-Leistungen schlägt schon kurz vor de...
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